Senkung der Umsatzsteuer im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes

Konfiguration der Steuern in Odoo
11. Juni 2020 durch
Senkung der Umsatzsteuer im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes
manaTec GmbH, Tom Tietze
 

Als Antwort auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket beschlossen. Neben Hilfen für die Kommunen, Förderungen für Familien und Investitionen in Zukunftstechnologien wurde festgelegt, die Umsatzsteuer im Zeitraum von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und für den ermäßigten Satz von 7% auf 5% zu senken. Damit soll die Wirtschaft angekurbelt und die Kaufkraft in Zeiten der Krise erhöht werden.

Durch die Steuersenkung soll die Kaufkraft in Zeiten der Corona-Krise wieder erhöht werden.
Durch die Steuersenkung soll die Kaufkraft in Zeiten der Corona-Krise wieder erhöht werden.

Was bedeutet die Steuersenkung nun genau für die Konfiguration in unserem ERP-System Odoo? Bilden wir unsere Einkaufs- und Verkaufsprozesse in Odoo ab, müssen wir für den relevanten Zeitraum die neuen Steuersätze innerhalb des definierten Standardkontenrahmens SKR03 bzw. SKR04 anlegen und aktivieren. Wie das funktioniert, beschreiben wir kurz in unserem heutigen Blog.

Im ersten Schritt definieren wir die abweichenden Steuer-, Erlös- und Aufwandskonten, die mit den neuen Steuersätzen arbeiten. Anschließend legen wir die benötigten neuen Steuersätze in Odoo an (16% Umsatzsteuer, 5% ermäßigte Umsatzsteuer, 16% Vorsteuer, 5% ermäßigte Vorsteuer). Danach erstellen wir eine neue Steuerzuordnung, welche die notwendigen Änderung der Steuern und Konten für diesen Zeitraum enthält.

Die Umsetzung über eine Steuerzuordnung ermöglicht die automatisierte Vorauswahl der neuen Steuern und Konten in neu angelegten Aufträgen und Rechnungen. Das hat den Vorteil, dass die vorkonfigurierten Steuern und Konten, zum Beispiel in den Produktstammdaten, für den kurzen Zeitraum nicht geändert werden müssen, aber in Aufträgen und Rechnungen dennoch direkt die korrekten Steuern und Konten vorausgewählt werden. Die automatische Erkennung der Steuerzuordnung ist dabei zunächst deaktiviert, sodass diese noch nicht sofort angewendet wird.

Die neuen Steuersätze sowie die Steuerzuordnung werden direkt in Odoo konfiguriert.
Die neuen Steuersätze sowie die Steuerzuordnung werden direkt in Odoo konfiguriert.

Erst zum Stichtag, also am 1. Juli 2020, aktivieren wir die automatische Erkennung der Steuerzuordnung, damit die neuen Steuersätze standardmäßig Anwendung finden. Am Ende des Zeitraumes, also am 31. Dezember 2020, deaktivieren wir die automatische Erkennung der Steuerzuordnung wieder, um zu den üblichen Steuersätzen zurückzukehren.

Vor und nach dem relevanten Zeitraum kann die neue Steuerzuordnung außerdem manuell ausgewählt werden, um zum Beispiel Rechnungen für diesen Zeitraum auch im Vorraus oder im Nachgang korrekt anlegen zu können. Die automatische Steuerzuordnung funktioniert dabei vollständig integriert im gesamten Odoo-System und wird unter anderem auch in Bestellungen, in Verkaufsaufträgen und im Online-Shop angewandt.

Haben Sie Fragen zur detaillierten Konfiguration für die anstehende Steuersenkung in Ihrer Odoo-Instanz? Kontaktieren Sie uns jetzt und wir nehmen die Konfiguration dafür gerne gemeinsam mit Ihnen vor!


Quellen: www.bundesregierung.de, www.handelsblatt.com, www.odoo.com

 
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