Die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU's) gewinnt zunehmend an Bedeutung, um mit den digitalen Trends Schritt zu halten und damit die Produktivität und letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit am Markt zu steigern. Verschiedene Studien zeigen auf, dass sich der Anteil der Digitalisierungsaktivitäten in KMU's im letzten Jahr erhöht hat. Dabei investieren die Unternehmen am häufigsten in die Digitalisierung des Kontaktes zu Kunden und Lieferanten, die Erneuerung der IT-Infrastruktur und den Aufbau von notwendigem Know-how.
Gleichzeitig zeigt sich allerdings auch, dass es noch viele Unternehmen gibt, die ihre Digitalisierungsaktivitäten verringert beziehungsweise noch gar nicht in Digitalisierung investiert haben. Einer der entscheidenden Gründe dafür sind die fehlenden monetären Mittel, um die Digitalisierungsprojekte zu finanzieren. Dabei gibt es in Form von Förderungen von Bund und Ländern verschiedene Investitionsanreize für die digitale Transformation in KMU's. In unserem heutigen Blog stellen wir drei Förderprogramme vor - "go-digital" und "Digital Jetzt" auf Bundesebene sowie "E-Business" am Beispiel Sachsen auf Landesebene.
Förderprogramm "go-digital"
Das Förderprogramm "go-digital" ist mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" besonders für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für das Handwerk interessant. Um die Unternehmen zusätzlich zu entlasten, erfolgt neben der Beratungsleistung selbst auch die Antragstellung, die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung durch autorisierte Beratungsunternehmen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Mio. €
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung?
- Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 €
- Förderumfang maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr
Förderprogramm "Digital Jetzt"
Mit dem Förderprogramm "Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU“ erhalten KMU's finanzielle Zuschüsse und werden mit Investitionen in digitale Technologien sowie digitales Know-how unterstützt. Das Förderprogramm beinhaltet zwei Module - Fördermodul 1: "Investition in digitale Technologien" und Fördermodul 2: "Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden". Eine Förderung kann dabei sowohl für eines der Module als auch für beide Module beantragt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Darlegung eines Digitalisierungsplans durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, in der die Investition erfolgt
- Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben
- Nach Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden
- Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können
- Antrag auf Förderung bis einschließlich 31. Dezember 2023
Wie hoch ist die Förderung?
- Pro Unternehmen max. 50.000 €, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 €
- Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens
- Förderquote* (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt
--> Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
--> Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
--> Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %
* Bei Eingang des Antrages bis 30. Juni 2021 jeweils +10 % zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie.
Förderprogramm Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)
Das Förderprogramm E-Business richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Freistaat Sachsen zur Vorbereitung und Umsetzung eines Digitalisierungsprojektes, zur Beschaffung von Soft- und Hardware sowie zur Vermittlung von digitalem Know-how. Dabei werden die Einführung und Weiterentwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten, die Optimierung interner Prozesse und die digitale Abbildung von Geschäftsprozessen mit Kunden und Lieferanten gefördert.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Kleine Unternehmen: Beschäftigung von weniger als 50 Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €
- Mittlere Unternehmen: Beschäftigung von weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 50 Mio. € bzw. 43 Mio. €
Wie hoch ist die Förderung?
- Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben bis 50 %, max. 50.000 €
- Bonusförderung: 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
- Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden
Fakt ist, wollen kleine und mittlere Unternehmen in Zukunft nachhaltig und wettbewerbsfähig bleiben, müssen sie auch in Digitalisierung investieren. Der Bund bietet dafür mit den oben genannten Förderprogrammen zwei Möglichkeiten, um einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung vom KMU's zu leisten. Neben dem vorgestellten Förderprogramm in Sachsen bieten auch andere Bundesländer ähnliche Optionen, um lokale KMU's zu unterstützen.
Auch unser langjähriger Partner ARTS beschäftigt sich in seinem aktuellen Blog mit der digitalen Transformation von KMU's und stellt unter anderem hilfreiche Tools und Gadgets für kleine und mittlere Unternehmen in verschiedenen Use Cases vor. Einen Überblick über die Fördergeber haben wir auch hier zusammengestellt.
Sie haben Fragen zur Möglichkeit einer Förderung Ihres Digitalisierungsprojektes oder benötigen Unterstützung und Beratung bei der Digitalisierung Ihrer Prozesse? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns jetzt und wir stehen Ihnen als kompetenter Partner mit umfassender Expertise aus zahlreichen Analyse- und Implementierungsprojekten zur Verfügung!
Quellen: www.bmwi.de (go-digital), www.bmwi.de (Digital Jetzt), www.bmwi.de (Überbrückungshilfe III), www.sab.sachsen.de, www.mittelstandsbund.de, www.kfw.de
Übrigens: Im Rahmen der Überbrückungshilfe III zur Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie werden nun auch Investitionen in die Digitalisierung berücksichtigt. Dabei werden einmalig bis zu 20.000€ für Digitalisierungsprojekte gefördert.
Digitalisierungsförderung von ERP-Projekten