Arbeitszeiterfassung mit Odoo und manaTec

Simpel, userfreundlich, digital
28. Mai 2020 durch
Arbeitszeiterfassung mit Odoo und manaTec
manaTec GmbH, Alexander Heyber
 

Arbeitgeber in Deutschland sind laut § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer zu dokumentieren, die die höchstzulässigen täglichen beziehungsweise wöchentlichen Arbeitszeiten überschreiten. Diese Dokumentation muss dabei für zwei Jahre aufbewahrt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Mitte 2019 entschieden, dass die Arbeitgeber der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nun alle Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Somit soll sichergestellt werden, dass die zulässigen Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden.

Unabhängig davon, wann ein entsprechendes Gesetz dazu in Deutschland verabschiedet wird, sollten sich Unternehmen schon jetzt damit beschäftigen, wie sie künftig die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen. In unserem Blog stellen wir schon heute eine clevere und userfreundliche Lösung für die Arbeitszeiterfassung vor - das manaTec Timetracking mit Odoo.

manaTec Timetracking mit Odoo

Unsere Zeiterfassung wird per WLAN an das Netzwerk angebunden und basiert auf NFC-Technologie. Dabei können die meisten handelsüblichen Karten verwendet werden, die Rückmeldung erfolgt über ein Touch-Farbdisplay.

Die Konfiguration der Zeiterfassung, die Verwaltung der Karten und die Datenerfassung erfolgt in Odoo.

Hier geht's zum Video


 
 

Weitere Informationen zum manaTec Timetracking mit Odoo, zu den technischen Grundlagen, zu der Funktionsweise und zu den weiteren Anwendungsmöglichkeiten finden Sie hier auf unserer Website.

Eine interessante Zusammenfassung zum Thema Arbeitszeiterfassung bietet auch die Einbock GmbH mit ihrem Artikel "Arbeitszeiterfassung - das gilt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten!". Darin werden unter anderem die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit, Arbeitszeitaufzeichnung und Datenschutz sowie Möglichkeiten der Arbeitszeitaufzeichnung beleuchtet.

Interessieren Sie sich für unsere Zeiterfassung? Dann kontaktieren Sie uns jetzt und wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite!


Quellen: www.gesetze-im-internet.de, www.bund-verlag.de, www.arbeitsrechte.de, www.fachanwalt.de

 
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