Abmahnungen wegen Google Fonts

Einige Nutzer von Google Fonts bekommen Abmahnungen. Wir erklären warum und was dagegen getan werden kann.
27. Oktober 2022 durch
Abmahnungen wegen Google Fonts
manaTec GmbH, Ferdinand Tieze
 


Wer eine Website betreibt, für den ist es sehr praktisch, die kostenfreie Schriftartenbibliothek von Google, "Google Fonts", zu nutzen. Der Tech-Gigant stellt hierbei ein interaktives Verzeichnis mit mehr als 1.400 verschiedenen Schriftarten zur Verfügung, und das ganze kostenlos, und auch explizit für die kommerzielle Nutzung. Diese Schriftarten tragen einfach dazu bei, die eigene Website anschaulich und gut lesbar zu gestalten, außerdem ist für jeden Geschmack und Website-Stil etwas dabei. 

Technisch gibt es dabei zwei Möglichkeiten, die Schriftarten auf die Website zu bringen: einerseits können die Schriftarten herunter- und auf die eigene Website bzw. den eigenen Server hochgeladen werden. Aus Sicht des Datenschutzes ist diese Möglichkeit unbedenklich, solange die restliche Website ebenfalls den geltenden Regularien entspricht. 

Allerdings bietet Google auch die Möglichkeit, die Schriftarten seiner Bibliothek zu nutzen, ohne dass diese heruntergeladen werden müssen. Dies läuft dann über die Server von Google selbst: die Schriftarten werden beim Aufrufen der Website von Googles eigenen Servern nachgeladen. Dabei werden einige Daten des Website-Besuchers an Google weitergegeben, ohne, dass dieser darüber entscheiden kann oder informiert wird. 

Laut einem Urteil des Landgericht München I vom 20.01.2022 verstößt diese Form der Datenweitergabe und -speicherung ohne die Zustimmung des Nutzers gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), weil die Kontrolle der Daten außerhalb des Website-Besuchers liegt. Dies stellt laut Urteil eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Besuchers dar und kann somit zu Abmahnungen gegen die Betreiber der Webseite führen!

Viele Website-Betreiber haben in den vergangenen Wochen Abmahnungen wegen der Remote-Nutzung von Google Fonts erhalten.
Viele Website-Betreiber haben in den vergangenen Wochen Abmahnungen wegen der Remote-Nutzung von Google Fonts erhalten.

Was also können Betroffene tun? Die einfachste Möglichkeit besteht darin, die Schriftarten herunterzuladen und über den eigenen Server bereitzustellen. 

Wer den Odoo-eigenen Website-Builder nutzt, hat es sogar noch einfacher: Die Odoo-Community hat bereits reagiert und ein kostenfreies Modul entwickelt, welches dieses Problem löst. Das Modul ist für die Versionen 12 bis 15 erhältlich und lädt Google-Fonts auf Ihren Server herunter, bevor es sie an den Nutzer weitergibt, statt diese direkt von einem Google-Server zu laden. So wird verhindert, dass der Nutzer datenschutzrechtlich geschützte Daten an Dritte übermittelt.

Das Modul ersetzt die URLs der originären Google Fonts durch relative URLs zu Ihrem Webserver. Darüber hinaus fungiert Ihr Webserver als Proxy, der die Google-Schriftseite analysiert und an den Endbenutzer weiterleitet. Das Plugin entfernt die Aufrufe an Google für Besucher. Das Laden der Google-Schriften aus dem Editor-Modus erfolgt nicht, da dieser nur für Website-Administratoren verfügbar ist.

Sie benötigen Unterstützung bei der Installation des Moduls oder haben weitere Fragen zu Odoo allgemein? Kontaktieren Sie uns jetzt, wir helfen Ihnen gerne weiter!


Quellen: www.wikipedia.de, www.developers.google.com, www.e-recht24.de

 
DATEV-Connector
DATEV lässt sich mit Odoo verbinden. In diesem Blogbeitrag zeigen wir wie.